Corona Situation Januar 2022 HotSpot Regelung im Kreis Bergstraße
Liebe Mitglieder,
aufgrund der sich schnell ausbreitenden Omikron-Virusvariante mit Inzidenzen über 350 gilt aktuell für den Landkreis Bergstraße die sogenannte „Hotspot-Regel“.
Aus diesem Grund treten ab sofort auf unserer Reitanlage folgende Regelungen in Kraft:
Notwendige Tierversorgung
- Die für das Tierwohl erforderliche Versorgung von Pferden kann auch in geschlossenen Reitställen ohne Negativnachweis erfolgen. Die sportliche Betätigung, also das Reiten der Pferde, in gedeckten Reitanlagen sowie die Nutzung von Sozial- und Gemeinschaftsräumen ist nur unter 2G-Bedingungen möglich.
Training drinnen
- 2G-Plus
- Außer Reitunterricht sind andere Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 28.02.2022 untersagt
- Maskenpflicht für alle die den Sport nicht ausüben (Zuschauer)
Training draußen
- keine Einschränkungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 350
- ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 350: 2G in ungedeckten Sportstätten
Vereinsstall
- in Stallungen und Sattelkammer gilt Maskenpflicht
Weiterführende Informationen
- Aktuelle Corona-Verordnung: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
- Internetseiten des Pferdesportverbandes Hessen: www.psv-hessen.de
Quelle: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus
Der jeweilige Impfstatus von Personen die die Anlage nutzen, muss einmalig dem Verein gemeldet werden.
Um die Umsetzung dieser Regelung so unkompliziert wie möglich zu halten bitte wir alle, die die Anlage inklusive Reithallen benutzen wollen, uns vorab ihr digitales COVID Impfzertifikat (zum Beispiel von Apotheke) oder Genesenen-Nachweis an corona-reitverein.lorsch@outlook.de zu mailen.
Ohne einen entsprechenden Nachweis besteht ein striktes Betretungsverbot der Anlage.
Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten entsprechend der aktuell gültigen Datenschutzgrundverordnung vertraulich behandelt.
Der Verein bittet um Einhaltung, Verständnis und Rücksicht.
Vielen Dank
Was bedeutet 2G-Plus?
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/2g-plusregeln_170122.pdf
Corona Situation Mai 2021
15.02.2021 - Anwesenheit externe Personen auf der Vereinsanlage
Aufgrund der leicht verbesserten allgemeinen Corona Situation können externe Reiter und Trainer ab dem 15.02.2021 die Anlage des Vereins wieder betreten.
Voraussetzung ist eine schriftliche Anmeldung per Mail. Externe Reiter und Trainer schicken Bitte per Mail den ausgefüllten Anwesenheitsnachweis und die unterschriebene Hallenordnung an die unten genannte E-Mail Adresse.
Ohne schriftliche Anmeldung darf die genannte externe Person die Anlage nicht betreten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtigung
Die Anmeldung erfolgt unter folgender E-Mail Adresse: Lorsch-Reitverein@outlook.de
Der Anwesenheitsnachweis ist unter folgendem Button zu finden
Hier geht es zur Platzaufteilung
Hier ist die Hallenordnung zu finden, diese muss unterschrieben werden.
Corona Situation November 2020
06.11.2020: Corona-Verordnung zum Sport und zum Musik- und Kunstunterricht gelockert
Heute hat die Hessische Landesregierung eine Lockerung der Coronaverordnung beschlossen. Ab sofort ist Sport in allen Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet; Unterrichtserteilung ist nicht untersagt.
Die Begrenzung der Personenzahl gilt nicht, wenn Pferden nur die nach Tierschutzgesetz notwendige Bewegung unter dem Reiter gewährt wird.
Damit wäre Einzelunterricht unter Einhaltung der aktuelle Hygiene Regeln möglich.
Link auf die Seite des Landes Hessen:
04.11.2020: Land Hessen verschäft die Corona Regeln
Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen hat das Land Hessen die aktuellen Einschränkungen verschärft, die ab dem 05.11.2020 gelten.
Für den Reitbetrieb auf der Anlage des Vereins lässt sich daraus folgendes ableiten.
„Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen.
Es ist möglich im öffentlichen Raum, also auf Wegen, auf Wasserstraßen und öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben, also etwa Joggen, Rad zu fahren oder zu Wandern. Auch z.B. Reiten, Rudern, Segeln, Segelfliegen und Ski-Langlauf im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit sind unter Einhaltung der sonstigen Kontaktbeschränkungen möglich.
Das Bewegen von Pferden ist vor dem Hintergrund des Tierwohlschutzes auch auf der Sportanlage gestattet, davon nicht umfasst sind Reitkurse, Schulungen, Wettbewerbe o.ä..“
Was bedeutet das für uns?
- Reitstunden, Reitkurse und Ausbildung auf der Anlage ist zurzeit nicht möglich
- Nur berechtigte Personen dürfen die Reitanlage betreten
- Zur Bewegung der Pferde darf die Anlage genutzt werden
- Die allgemeinen Abstands- und der Hygieneregeln sind einzuhalten
Zitat Burkhard Jung, Präsident der Bundesvereinigung der Berufsreiter:
"Es geht um drei Dinge: Tierschutz, Tierwohl und Unfallvermeidung. Dafür müssen die Pferdebesitzer ihre Pferde bewegen können ggf. auch unter Aufsicht, damit keine Unfälle passieren. Ich spreche ausdrücklich nicht von trainieren oder unterrichten! Jetzt sind wir alle gefragt – Betriebsleiter, Berufskollegen, Personal und Pferdebesitzer"
Bitte darauf achten, dass sich möglichst wenig Personen gleichzeitig auf der Anlage aufhalten.
Den kompletten Text der Auslegungshinweise des Landes Hessen findet ihr unter folgendem Button.
Auch die Vorstände, die keine eigenen Sportanlagen betreiben, bitten wir um Unterstützung und Information an die Mitglieder, dass derzeit keine Nutzung von Sportstätten mehr möglich ist.
Es ist eine schwierige Zeit, in der wir uns befinden und die von uns allen viel fordert. Die Situation lässt sich nur gemeinsam entschärfen und bewältigen. Wir setzen auf die Vernunft und die Unterstützung aller Vereinsmitglieder.
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